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Denuncia
Mord durch Paramilitärs in Aldama
8. Mai 2021
Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas A.C. (Frayba)
erhielt von der Ständigen Kommission der 115 Gemeindemitglieder und
Vertriebenen von Aldama (Comisión Permanente de los 115 Comuneros y
Desplazados de Aldama) die Information, dass Pedro Lunez Pérez, 24 Jahre
alt, am heutigen Tag gegen 14 Uhr ums Leben kam. Diese bedauerliche und
nicht wieder gut zu machende Tat geschah in der Gemeinde Coco, Landkreis
Aldama, während sich Pedro Lunez in seinem Haus befand.
Dieser Umstand
ist die Folge anhaltender Schüsse aus Feuerwaffen durch die
paramilitärische Gruppe, die sich im Gebiet von Santa Martha, Landkreis
Chenalhó, befindet und komplett straflos agiert.
Seit gestern richten sich die Schüsse aus dem Gebiet von Santa Martha,
Landkreis Chenalhó, gegen die Bewohner*innen im Landkreis Aldama,
Chiapas. Die ständige Kommission der 115 Gemeindemitglieder und
Vertriebenen von Aldama berichtete heute erneut, dass gegen 14 Uhr neue
bewaffnete Aggressionen begannen. Zu dem bedauerlichen Todesfall kam es,
während sich die Nationalgarde und die staatliche Polizei in der Nähe
der Gemeinde Coco befanden.
Zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Urgent Action dauern die bewaffneten
Angriffe der paramilitärischen Gruppe von Santa Martha weiter an. Um ca.
16:29 Uhr wurden Schüsse von El Puente, Santa Martha, Chenalhó, in
Richtung der Gemeinde Juxton, Landkreis Aldama, abgefeuert. Um 17:44 Uhr
kamen die Schüsse mit Großkaliberwaffen aus Tijera Caridad, Puente,
Kante, Panteón und Chuchte, Santa Martha, Chenalhó.
Zugunsten der Tsotsil-Indígenas, die in den Gemeinden Coco, Tabac,
Xuxchen, San Pedro Cotzilnam, Chayomte, Juxton, Tselejpotobtic, Yeton,
Chivit, Sepelton, Yoctontik und der Kreisstadt Aldama leben, wurde erst
kürzlich die Schutzmaßnahme Nr. 284-18 laut Beschluss 35/2021 vom
23. April 2021 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH)
zuerkannt. Darin heißt es, "dass die Situation dem Anschein nach die
Voraussetzungen der Schwere, Dringlichkeit und Irreparabilität laut
Artikel 25 der Richtlinien der CIDH erfüllt". Der mexikanische Staat
wurde aufgefordert:
A) Die erforderlichen und kulturell relevanten Sicherheitsmaßnahmen zu
ergreifen, um das Leben und die persönliche Integrität der begünstigten
Familien zu schützen; insbesondere um die Sicherheit innerhalb ihrer
Gemeinden und während ihrer Wege zu garantieren, was Drohungen,
Belästigungen, Einschüchterungen oder gewaltsame bewaffnete Handlungen
seitens Dritter betrifft;
B) Die zu treffenden Maßnahmen mit den begünstigten Personen und ihren
Vertreter*innen zu vereinbaren; und
C) Über die getroffenen Maßnahmen zu informieren, um die Geschehnisse zu
untersuchen, die dazu geführt haben, dass diese Schutzmaßnahme erlassen
wurde, und so zu verhindern, dass sie sich wiederholen.
Das Menschenrechtszentrum Frayba bringt seine große Besorgnis angesichts
der bedauerlichen Geschehnisse des heutigen Tages zum Ausdruck; wieder
einmal ist das/Pueblo Tsotsil/ in Trauer. Gleichermaßen wird auf die
schwerwiegende Tatsache hingewiesen, dass der mexikanische Staat die
Schutzmaßnahmen nicht umsetzt, um die bewaffneten Angriffe zu
verhindern. Deshalb fordern wir mit aller Dringlichkeit, die von der
CIDH verordneten Schutzmaßnahmen zugunsten der Tsotsil-Bevölkerung im
Landkreis Aldama umzusetzen und eine umfassende Untersuchung
einzuleiten, um die Verantwortlichen für die bewaffneten Angriffe der
paramilitärischen Gruppen ausfindig zu machen, die unter dem
Schutzmantel der Straflosigkeit agieren, Angst verbreiten, Menschen
foltern und vertreiben und auch Todesopfer zu verantworten haben. Die
mexikanische Regierung setzt durch ihr unterlassenes Eingreifen auf die
Vernichtung der Pueblos.
Wir appellieren an die nationale und internationale Solidarität und
rufen dazu auf, diese Urgent Action zu unterzeichnen und an die mexikanischen
Behörden zu schreiben, damit die Gewalt in diesem Gebiet aufhört!
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